Gesetz auf einer Postkarte: Das EWärmeG aus Baden-Württemberg auf einen Blick.
Kurz und knapp wird auf der Karte dargestellt, wie hoch der Mindestanteil erneuerbarer Wärme nach einer Heizungserneuerung sein soll, welche Varianten zur Nutzung erneuerbarer Energien das Gesetz zulässt und welche Alternativen zur Verfügung stehen. Die Postkarte ist kostenfrei und kann über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 bestellt oder unter www.zukunftaltbau.de, Rubrik Service/Publikationen herunter geladen werden.
„Das Erneuerbare-Wärme Gesetz sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden“, erklärt Claudia Rist von Zukunft Altbau. „Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse.“ Alternativ sind erneuerbare Energien durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar.
Ab Mitte 2012 plant die Landesregierung eine Novelle des seit Januar 2010 auch für Altbauten geltenden Gesetzes. Im Gespräch ist ein erneuerbarer Wärmeanteil von 15 anstatt zehn Prozent. Einzelheiten stehen derzeit jedoch noch nicht fest.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt.
Ansprechpartner Pressearbeit:
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Informationsquelle: PR-Agentur Solar Consulting GmbH
Bildquelle: Gerd Altmann/pixelio.de



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